Update zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung: Omnibus & neue ESRS-Pläne
Am 26. Februar hat die EU-Kommission mit der sog. Omnibus-Verordnung weitreichende Änderungen an der CSRD, der CSDDD und der EU-Taxonomie angekündigt.
Ziel: Bürokratieabbau und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken.
Die Verordnung ist zweigeteilt
Ein weiteres Signal: Am 28. März übermittelte die EU-Kommission ein offizielles Schreiben an EFRAG mit dem klaren Auftrag, die bestehenden ESRS bis zum 31. Oktober 2025 zu überarbeiten. Ziel ist eine vereinfachte und unternehmensnahe Anwendung der Standards – ohne die ambitionierten Nachhaltigkeitsziele zu verwässern.
Unternehmen, die bereits an der Umsetzung der CSRD arbeiten, sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen – insbesondere in Bezug auf den Anwendungszeitkreis und die genauen Berichtsinhalte.
Gleichzeitig bleibt die konsequente Bearbeitung essentieller ESG-Themen zentral – denn Transparenz ist kein Auslaufmodell.
Für kleine und mittlere Unternehmen empfiehlt die EU ausdrücklich die Anwendung des VSME-Standards, der eine vereinfachte und verhältnismäßige Berichterstattung ermöglicht – mit Fokus auf Klarheit und Aufwand-Nutzen-Verhältnis.