Update zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung: Omnibus & neue ESRS-Pläne

ESG

Am 26. Februar hat die EU-Kommission mit der sog. Omnibus-Verordnung weitreichende Änderungen an der CSRD, der CSDDD und der EU-Taxonomie angekündigt.

 

Ziel: Bürokratieabbau und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken.

 

Die Verordnung ist zweigeteilt

80
COM(2024) 80 - „Stop the Clock“
Verschiebung der Anwendung der sektorspezifischen ESRS (Set 1) sowie der freiwilligen Standards für Nicht-EU-Unternehmen um zwei Jahre. Das Parlament stimmte heute dem „Dringlichkeitsverfahren“ der EU-Kommission zu, wodurch der Anwendungszeitpunkt für alle Unternehmen, die bisher noch keinen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen mussten, um 2 Jahre verschoben wird.
81
COM(2024) 81
Anpassungen des Anwenderkreises sowie eine Reduktion der Berichtspflichten. Im Fokus stehen Erleichterungen für KMU und die Fokussierung auf wesentliche Inhalte.

Ein weiteres Signal: Am 28. März übermittelte die EU-Kommission ein offizielles Schreiben an EFRAG mit dem klaren Auftrag, die bestehenden ESRS bis zum 31. Oktober 2025 zu überarbeiten. Ziel ist eine vereinfachte und unternehmensnahe Anwendung der Standards – ohne die ambitionierten Nachhaltigkeitsziele zu verwässern.

 

Unternehmen, die bereits an der Umsetzung der CSRD arbeiten, sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen – insbesondere in Bezug auf den Anwendungszeitkreis und die genauen Berichtsinhalte.

 

Gleichzeitig bleibt die konsequente Bearbeitung essentieller ESG-Themen zentral – denn Transparenz ist kein Auslaufmodell.

 

Für kleine und mittlere Unternehmen empfiehlt die EU ausdrücklich die Anwendung des VSME-Standards, der eine vereinfachte und verhältnismäßige Berichterstattung ermöglicht – mit Fokus auf  Klarheit und Aufwand-Nutzen-Verhältnis.